Genehmigungen von Teilen nach nationalen, EG- oder ECE-Richtlinien
Sie wollen Zubehörteile auf Europas Straßen zulassen und brauchen dafür eine Genehmigung?
Wir beraten und unterstützen Sie bei den Themen:
- Anfangsbewertung beim KBA (Kraftfahrt Bundesamt)
- Verifizierung
- Betriebserlaubnis für Systeme, Bauteile, selbständige technische Einheiten Erstellen von Prüfberichten zur Einholung von Teilegenehmigungen
- ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) nach §22 StVZO ABG (Allgemeine Bauartgenehmigung) nach §22a StVZO
- EG-Typgenehmigung
- ECE-Genehmigung